Zum Inhalt springen
Termin anfragen

Start Honorar

Honorar

Klarheit über die Kosten.

Sie sollen wissen, was auf Sie zukommt, bevor Sie sich entscheiden – nicht danach.

Das Erstgespräch ist kostenlos.

Sie schildern Ihren Fall, ich sage Ihnen, wie ich die Sache einschätze, welche Schritte sinnvoll sind – und was das kosten würde. Ohne Honorarnote, ohne Verpflichtung.

Ergibt sich daraus ein Mandat, halten wir das Honorar vorher schriftlich fest. Wenn nicht, haben Sie eine Einschätzung und keine Rechnung.

Wonach sich das Honorar richtet.

Das Honorar wird für den konkreten Auftrag vereinbart. Als Grundlage kommen unterschiedliche Modelle in Betracht; welches passt, hängt davon ab, worum es geht und wie sich der Aufwand absehen lässt.

Rechtsanwaltstarifgesetz (RATG)

Das RATG bewertet anwaltliche Leistungen vor allem in gerichtlichen Verfahren – jede Verhandlung, jeder Schriftsatz, jede Tagsatzung ist dort einem Ansatz zugeordnet, der an Streitwert und Leistungsart anknüpft. Der Tarif ist damit die Grundlage für die einzelne Leistung; wie viele Leistungen ein Verfahren erfordert, steht damit noch nicht fest.

Allgemeine Honorar-Kriterien (AHK)

Die Allgemeinen Honorar-Kriterien der österreichischen Rechtsanwaltschaft dienen als Orientierung dort, wo das RATG keine Regelung trifft – etwa bei außergerichtlicher Beratung und Vertretung.

Die Modelle im Einzelnen

Tarif

Bei gerichtlichen Verfahren bildet das Rechtsanwaltstarifgesetz (RATG) die Grundlage. Der Tarif knüpft an Streitwert und Art der Leistung an. Damit ist die einzelne Leistung bewertet – der Gesamtaufwand eines Verfahrens steht deshalb aber noch nicht fest.

Stundenhonorar

Abgerechnet wird die tatsächlich aufgewendete Zeit zu einem vorab vereinbarten Stundensatz. Sinnvoll bei laufender Beratung und überall dort, wo sich der Aufwand nicht seriös vorhersagen lässt.

Pauschalhonorar

Für klar abgegrenzte Leistungen – etwa die Prüfung eines Vertrags oder die Errichtung eines Testaments – lässt sich ein Fixbetrag vereinbaren. Sie kennen den Preis, bevor die Arbeit beginnt.

Innerhalb dieser Modelle ist die Ausgestaltung Vereinbarungssache: Welches Modell für Ihren Fall passt und was es umfasst, halten wir schriftlich fest, bevor ich tätig werde.

Eine Vereinbarung, die den Anwalt am erstrittenen Betrag beteiligt – das sogenannte pactum de quota litis –, ist in Österreich unzulässig. Andere erfolgsabhängige Gestaltungen sind davon zu unterscheiden; was im Einzelfall zulässig ist, ist gesondert zu prüfen.

Was zusätzlich anfällt

Barauslagen wie Gerichtsgebühren, Sachverständigenkosten oder Eintragungsgebühren sind nicht Teil des Honorars, sondern werden gesondert verrechnet. Dazu kommt die Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe. Auch darüber sprechen wir vorher.

Kostenersatz, Versicherung, Verfahrenshilfe

Kostenersatz im Zivilprozess

Wer den Prozess gewinnt, bekommt die Kosten der zweckentsprechenden Rechtsverfolgung von der Gegenseite ersetzt. Dieser Ersatz richtet sich nach den Tarifansätzen und muss der eigenen Honorarnote nicht in voller Höhe entsprechen. Wer verliert, trägt auch die Kosten der anderen Seite; bei teilweisem Obsiegen werden die Kosten aufgeteilt. Diese Rechnung mache ich mit Ihnen, bevor geklagt wird.

Rechtsschutzversicherung

Besteht eine, prüfe ich die Deckung und stelle die Deckungsanfrage. Soweit möglich rechne ich im Rahmen des Deckungsumfangs direkt mit Ihrer Versicherung ab.

Verfahrenshilfe

Wenn Sie die Kosten eines Verfahrens nicht tragen können, ohne den notwendigen Unterhalt zu gefährden, kommt Verfahrenshilfe in Betracht. Sie wird auf Antrag vom Gericht bewilligt. Ob das für Sie in Frage kommt, klären wir im Erstgespräch.

Kein Posten, den Sie nicht kennen.

Vor Beginn der Tätigkeit erhalten Sie eine schriftliche Honorarvereinbarung. Darin steht, nach welchem Modell abgerechnet wird, wie hoch die Sätze sind und womit Sie zusätzlich rechnen müssen.

Zeichnet sich im Lauf des Mandats ab, dass der Aufwand über das Besprochene hinausgeht, erfahren Sie das vorher – nicht auf der Rechnung.

Häufige Fragen

Fragen zu Honorar und Kosten

Was kostet das Erstgespräch?

Nichts. Das Erstgespräch ist kostenlos und unverbindlich. Sie schildern Ihren Fall, Sie bekommen eine erste rechtliche Einschätzung und eine Auskunft darüber, was die weitere Vertretung kosten würde. Daraus entsteht keine Verpflichtung: Entscheiden Sie sich gegen ein Mandat, bekommen Sie keine Rechnung.

Wie wird das Honorar berechnet?

Das Honorar wird für den konkreten Auftrag vereinbart. Als Grundlage kommen der Tarif nach dem Rechtsanwaltstarifgesetz (RATG), ein Stundenhonorar oder ein Pauschalhonorar in Betracht; die Allgemeinen Honorar-Kriterien (AHK) der österreichischen Rechtsanwaltschaft dienen dort als Orientierung, wo das RATG keine Regelung trifft. Welches Modell für Sie sinnvoll ist, besprechen wir im Erstgespräch – und halten es schriftlich fest, bevor die Arbeit beginnt.

Welche Unterlagen soll ich zum Erstgespräch mitbringen?

Alles, was mit der Sache zu tun hat: Verträge, Schriftverkehr, Rechnungen, Mahnungen, Bescheide, Gerichtspost, Fotos. Lieber zu viel als zu wenig. Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, bringen Sie die Polizze mit. Und notieren Sie sich vorab den zeitlichen Ablauf – wer wann was gesagt oder geschrieben hat.

Übernimmt meine Rechtsschutzversicherung die Kosten?

Das hängt vom versicherten Baustein und vom Zeitpunkt des Versicherungsfalls ab. Ich prüfe Ihre Polizze, stelle die Deckungsanfrage und rechne, soweit möglich, im Rahmen des Deckungsumfangs direkt mit Ihrer Versicherung ab. Bringen Sie Ihre Polizzennummer zum Erstgespräch mit, dann geht das schneller.

Kann ich auch außergerichtlich eine Lösung erreichen?

In vielen Fällen ja, und oft ist das der bessere Weg: schneller, günstiger und ohne das Kostenrisiko eines Prozesses. Ein gut formuliertes Anwaltsschreiben, eine Vergleichsverhandlung oder eine saubere vertragliche Regelung erledigen mehr, als viele erwarten. Geklagt wird, wenn es nötig ist – nicht, weil es der einfachste Weg ist.

Ist ein Erfolgshonorar möglich?

Eine Vereinbarung, die den Anwalt am erstrittenen Betrag beteiligt – ein sogenanntes pactum de quota litis –, ist in Österreich unzulässig. Andere erfolgsabhängige Gestaltungen sind davon zu unterscheiden. Was in Ihrem Fall zulässig und sinnvoll ist, klären wir im Gespräch.

Wer zahlt die Kosten, wenn ich den Prozess gewinne oder verliere?

Im Zivilprozess gilt der Grundsatz des Kostenersatzes: Wer gewinnt, bekommt die Kosten der zweckentsprechenden Rechtsverfolgung von der Gegenseite ersetzt – das ist nicht zwingend die gesamte eigene Honorarnote, weil sich der Ersatz nach den Tarifansätzen richtet. Wer verliert, trägt auch die Kosten der anderen Seite; bei teilweisem Obsiegen werden die Kosten aufgeteilt. Dieses Risiko rechnen wir durch, bevor eine Klage eingebracht wird.

Was kommt zum Honorar noch dazu?

Barauslagen wie Gerichtsgebühren, Sachverständigenkosten oder Grundbuchseintragungs­gebühren sind nicht Teil des Honorars und werden gesondert verrechnet. Dazu kommt die Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe. Auch darüber sprechen wir vorher.

Was ist Verfahrenshilfe und wann bekomme ich sie?

Verfahrenshilfe ist eine staatliche Unterstützung für Menschen, die die Kosten eines Verfahrens nicht tragen können, ohne den notwendigen Unterhalt zu gefährden. Sie wird auf Antrag vom Gericht bewilligt und kann die Befreiung von Gerichtsgebühren sowie die Beigebung eines Rechtsanwalts umfassen. Voraussetzung ist außerdem, dass die Rechtsverfolgung nicht offenbar aussichtslos oder mutwillig ist.

Wie lange dauert ein Gerichtsverfahren?

Das hängt vom Verfahren ab und lässt sich seriös nur im Einzelfall abschätzen. Eine einfache Zivilsache kann in wenigen Monaten erledigt sein; ein Verfahren mit Sachverständigengutachten und mehreren Instanzen dauert deutlich länger. Viele Streitigkeiten lassen sich außergerichtlich schneller lösen – ob das in Ihrem Fall sinnvoll ist, sage ich Ihnen offen.

In welchen Rechtsgebieten sind Sie tätig?

Die Schwerpunkte liegen im allgemeinen Zivilrecht, Arbeitsrecht, Erbrecht, Liegenschafts- und Immobilienrecht, Medizinrecht, Straf- und Nebenstrafrecht, Unternehmens- und Gesellschaftsrecht, Verkehrs- und Verwaltungsstrafrecht sowie in der Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen, im Inkasso und in der Prozessvertretung. Sind Sie unsicher, wohin Ihr Anliegen gehört, fragen Sie einfach – das klären wir im Erstgespräch.

Wo befindet sich die Kanzlei und wann ist sie erreichbar?

In der Singerstraße 8/9 im ersten Wiener Gemeindebezirk, wenige Gehminuten vom Stephansplatz entfernt. Termine nach Vereinbarung, Montag bis Freitag von 09:00 bis 16:00 Uhr.

Kostenloses Erstgespräch

Unverbindlich und ohne Honorarnote. Sie schildern Ihren Fall, Sie bekommen eine Einschätzung.