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Termin anfragen

Mag. Norbert Piech · Rechtsanwalt in Wien

Klare Worte.
Konsequente Vertretung.

Ich berate und vertrete Privatpersonen und Unternehmen – mit einer verständlichen Einschätzung Ihrer Situation und einem klaren Blick auf die nächsten Schritte.

Singerstraße 8/9 · 1010 Wien

Mag. Norbert Piech

Mag. Norbert Piech, Rechtsanwalt in Wien

Recht soll ein Problem lösen, das Sie gerade haben: eine offene Forderung, eine Kündigung, ein Erbe, ein Verfahren, das auf Sie zukommt. Sie sprechen dabei mit dem Anwalt, der Ihren Fall auch führt – vor Gericht wie außergerichtlich.

Das Erstgespräch ist kostenlos und unverbindlich.

Rechtsgebiete

Wobei ich Sie unterstütze.

Wählen Sie das Gebiet, um das es bei Ihnen geht – Sie landen direkt auf der passenden Seite mit den Leistungen, typischen Fällen und einer Einschätzung, wann anwaltliche Hilfe sinnvoll ist.

Mag. Norbert Piech in seiner Kanzlei in Wien

Über mich

Mag. Norbert Piech – Rechtsanwalt in Wien

Ich bin Mag. Norbert Piech, Rechtsanwalt in Wien. Meine Kanzlei befindet sich in der Singerstraße 8/9 im 1. Bezirk. Ich berate und vertrete Privatpersonen und Unternehmen.

Mir ist wichtig, dass Sie Ihre rechtliche Situation verstehen. Ich erläutere die Möglichkeiten, bespreche die Risiken und plane mit Ihnen die nächsten Schritte. Welche Unterstützung für Ihr Anliegen sinnvoll ist, klären wir im persönlichen Gespräch.

Mag. Norbert Piech

Ein Ansprechpartner

Sie sprechen mit dem Anwalt, der Ihren Fall führt – nicht mit wechselnden Sachbearbeitern. Was im Erstgespräch besprochen wurde, ist auch im Gerichtssaal bekannt.

Klartext statt Juristendeutsch

Sie erfahren, wie ich Ihre Chancen einschätze – auch dann, wenn die Antwort unbequem ist. Von einem aussichtslosen Verfahren rate ich ab, statt es zu führen.

Kosten vorher, nicht nachher

Vor Beginn der Tätigkeit steht eine schriftliche Honorarvereinbarung. Wird der Aufwand größer als besprochen, erfahren Sie das vorher.

Fristen ernst nehmen

Läuft eine Frist oder steht eine Einvernahme an, gehört das in die erste Nachricht. Dann kann die Sache entsprechend eingeordnet werden.

Ablauf

Von der ersten Nachricht
bis zur Vertretung.

Vier Schritte – und Sie wissen an jeder Stelle, woran Sie sind, rechtlich wie finanziell.

Anliegen schildern

Sie schreiben über das Formular, rufen an oder schicken eine E-Mail und beschreiben kurz, worum es geht. Läuft eine Frist, sagen Sie das bitte gleich dazu.

Situation und nächste Schritte besprechen

Im Erstgespräch klären wir, wie die Rechtslage einzuschätzen ist und welche Schritte realistisch sind. Dieses Gespräch ist kostenlos und unverbindlich.

Umfang und Honorar vereinbaren

Bevor ich tätig werde, halten wir schriftlich fest, was zu tun ist und nach welchem Modell abgerechnet wird. Besteht eine Rechtsschutzversicherung, stelle ich die Deckungsanfrage.

Beratung oder Vertretung durchführen

Ob außergerichtliche Einigung oder Verfahren über mehrere Instanzen: Sie erfahren nach jedem wesentlichen Schritt, wo die Sache steht.

Honorar

Klarheit über die Kosten.

Vor Beginn der Tätigkeit besprechen wir den Auftrag, das passende Honorarmodell und mögliche zusätzliche Kosten. Das Honorar wird für den konkreten Auftrag vereinbart – nicht erst mit der Rechnung bekannt gegeben.

Tarif

Bei gerichtlichen Verfahren bildet das Rechtsanwaltstarifgesetz (RATG) die Grundlage. Der Tarif knüpft an Streitwert und Art der Leistung an. Damit ist die einzelne Leistung bewertet – der Gesamtaufwand eines Verfahrens steht deshalb aber noch nicht fest.

Stundenhonorar

Abgerechnet wird die tatsächlich aufgewendete Zeit zu einem vorab vereinbarten Stundensatz. Sinnvoll bei laufender Beratung und überall dort, wo sich der Aufwand nicht seriös vorhersagen lässt.

Pauschalhonorar

Für klar abgegrenzte Leistungen – etwa die Prüfung eines Vertrags oder die Errichtung eines Testaments – lässt sich ein Fixbetrag vereinbaren. Sie kennen den Preis, bevor die Arbeit beginnt.

Innerhalb dieser Modelle ist die Ausgestaltung Vereinbarungssache: Welches Modell für Ihren Fall passt und was es umfasst, halten wir schriftlich fest, bevor ich tätig werde.

Ratgeber

Recht, verständlich erklärt.

Beiträge zu Fragen, die in der Kanzlei immer wieder auftauchen – ohne Juristendeutsch.

Häufige Fragen

Vor der ersten Kontaktaufnahme.

Die fünf Fragen, die fast jedes Erstgespräch eröffnen. Alle weiteren Antworten stehen auf der Honorar- und der Kontaktseite.

Was kostet das Erstgespräch?

Nichts. Das Erstgespräch ist kostenlos und unverbindlich. Sie schildern Ihren Fall, Sie bekommen eine erste rechtliche Einschätzung und eine Auskunft darüber, was die weitere Vertretung kosten würde. Daraus entsteht keine Verpflichtung: Entscheiden Sie sich gegen ein Mandat, bekommen Sie keine Rechnung.

Wie wird das Honorar berechnet?

Das Honorar wird für den konkreten Auftrag vereinbart. Als Grundlage kommen der Tarif nach dem Rechtsanwaltstarifgesetz (RATG), ein Stundenhonorar oder ein Pauschalhonorar in Betracht; die Allgemeinen Honorar-Kriterien (AHK) der österreichischen Rechtsanwaltschaft dienen dort als Orientierung, wo das RATG keine Regelung trifft. Welches Modell für Sie sinnvoll ist, besprechen wir im Erstgespräch – und halten es schriftlich fest, bevor die Arbeit beginnt.

Welche Unterlagen soll ich zum Erstgespräch mitbringen?

Alles, was mit der Sache zu tun hat: Verträge, Schriftverkehr, Rechnungen, Mahnungen, Bescheide, Gerichtspost, Fotos. Lieber zu viel als zu wenig. Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, bringen Sie die Polizze mit. Und notieren Sie sich vorab den zeitlichen Ablauf – wer wann was gesagt oder geschrieben hat.

Übernimmt meine Rechtsschutzversicherung die Kosten?

Das hängt vom versicherten Baustein und vom Zeitpunkt des Versicherungsfalls ab. Ich prüfe Ihre Polizze, stelle die Deckungsanfrage und rechne, soweit möglich, im Rahmen des Deckungsumfangs direkt mit Ihrer Versicherung ab. Bringen Sie Ihre Polizzennummer zum Erstgespräch mit, dann geht das schneller.

Kann ich auch außergerichtlich eine Lösung erreichen?

In vielen Fällen ja, und oft ist das der bessere Weg: schneller, günstiger und ohne das Kostenrisiko eines Prozesses. Ein gut formuliertes Anwaltsschreiben, eine Vergleichsverhandlung oder eine saubere vertragliche Regelung erledigen mehr, als viele erwarten. Geklagt wird, wenn es nötig ist – nicht, weil es der einfachste Weg ist.

Alle Fragen zu Honorar und Kosten

Schildern Sie Ihren Fall.

Das Erstgespräch ist kostenlos und unverbindlich. Sie bekommen eine Einschätzung – und die Kosten kennen Sie vorher.